Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage schützt Personen, Gebäude, Tiere sowie unersetzliches Hab- und Gut und verschafft dem Bewohner ein sicheres Gefühl vor der Urgewalt des Blitzschlages. Bei einem Blitzeinschlag steigt die Spannung des ganzen Leitersystems für Sekundenbruchteile an. Durch die Verbindung aller metallischen Teile im und am Gebäude, können unterschiedliche Spannungsfelder, die zu Lichtbogenbildung (Brandauslösung) oder Schäden an elektrischen und elektronischen Anlagen führen, verhindert werden.
Eine Blitzschutzanlage besteht aus dem äusserem Blitzschutz (Fangleitung/en, Ableitung und Erdungsanlage) und dem inneren Blitzschutz (Potentialausgleich und Überspannungsschutz). Die Nahtstelle von äusserem und innerem Blitzschutz ist in Zusammenarbeit mit einem Elektroinstallateur sorgfältig zu koordinieren. Die Pflicht zur Erstellung von Blitzschutzsystemen wird von der eidgenössischen resp. kantonalen Brandschutzbehörde geregelt.

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